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Wegbeschreibung

Bekanntgaben


ANECO ist in Deutschland als Messstelle nach §§ 26, 28 BImSchG bis zum 05.08.2014 bekanntgegeben.

Bekanntgabeumfang:

Gruppen

I
Ermittlung der Emissionen und/oder Immissionen §§ 26, 28 BImSchG und entsprechende Messaufgaben nach Verordnungen und Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des BImSchG (ausgenommen Überprüfung von Verbrennungsbedingungen gemäß § 13 Abs. 1 der 17. BImSchV)
II
Überprüfung des ordnungsgemäßen Einbaus und der Funktion sowie Kalibrierung kontinuierlich arbeitender Emissionsmesseinrichtungen Nr. 5.3.3 TA Luft für Anlagen der
4. BImSchV: Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen, Anhang Spalte 2
§ 17a Abs. 2 der 1. BImSchV
§ 12 Abs. 7 der 2. BImSchV
§ 8 Abs. 4 der 30. BImSchV
§ 5 Abs. 4 der 31. BImSchV
III
Überprüfung des ordnungsgemäßen Einbaus und der Funktion sowie Kalibrierung kontinuierlich arbeitender Emissionsmesseinrichtungen Nr. 5.3.3 TA Luft für Anlagen der
4. BImSchV: Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen, Anhang Spalte 1
§ 10 der 17. BImSchV
§ 7 Abs. 3 der 27. BImSchV
§ 14 der 13. BImSchV
IV
Überprüfung des ordnungsgemäßen Einbaus und der Funktion sowie Kalibrierung kontinuierlich arbeitender Emissionsmesseinrichtungen

Überprüfung von Verbrennungsbedingungen
§ 13 Abs. 1 der 17. BImSchV
§ 10 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Nr. 3 der 17. BImSchV


Bereiche

anorganische Gase
A
B
C
Ermittlung der Emissionen
Ermittlung der Immissionen
Überprüfung des ordnungsgemäßen Einbaus und der Funktion sowie Kalibrierung kontinuierlich arbeitender Messgeräge

Staub, Staubinhaltsstoffe und an Staub adsorbierte chemische Verbindungen
D
E

F
Ermittlung der Emissionen
Ermittlung der Immissionen

Überprüfung des ordnungsgemäßen Einbaus und der Funktion sowie Kalibrierung kontinuierlich arbeitender Messgeräge

organisch chemische Verbindungen
I

L
Ermittlung der Emissionen
Überprüfung des ordnungsgemäßen Einbaus und der Funktion sowie Kalibrierung kontinuierlich arbeitender Messgeräge

hochtoxische organisch-chemische Verbindungen in extrem geringen Konzentrationen (Dioxine und Furane)

M1
M3


N1
N3
Ermittlung der Emissionen
- Probenahme
- Analyse durch Fremdinstitut

Ermittlung der Imissionen
- Probenahme
- Analyse durch Fremdinstitut

Gerüche
O

P
Ermittlung der Emissionen

Ermittlung der Immissionen


Die Bekanntgabe wurde für folgende Bundesländer beantragt und erteilt:

• Freie und Hansestadt Hamburg
• Hessen
• Nordrhein- Westfalen
• Niedersachsen
• Rheinland-Pfalz
• Sachsen-Anhalt

Die Bekanntgabe gilt für folgende Bundesländer, die kein gesondertes Zweitbekanntgabe verfahren durchführen:

• Bayern
• Freie Hansestadt Bremen
• Mecklenburg Vorpommern
• Saarland
• Schleswig Holstein
• Baden-Württemberg
• Thüringen

Download Bekanntgabebescheid als PDF


ANECO wurde in Frankreich durch das französische Umweltministerium für die Durchführung von Emissionsmessungen bis zum 05.08.2014 bekanntgegeben.


Umfang


• Probenahme und Analyse von Staub
• Probenahme und Analyse von Gesamt C
• Probenahme und Analyse von Quecksilber
• Probenahme und Analyse von HCl
• Probenahme und Analyse von HF
• Probenahme und Analyse von Schwermetallen außer Quecksilber
• Probenahme von PCDD/F

• Probenahme und Analyse von PAK's
• Probenahme und Analyse von SO2

• Probenahme und Analyse von NOx

• Probenahme und Analyse von CO

Download Bekanntgabebescheid Frankreich


ANECO wurde in Belgien am 15.04.2010 erneut für den Großraum Brüssel durch die L'Administration de l'Environnement de la Region de Bruxelles-Capitale für die Durchführung von Emissionsmessungen bis zum 05.08.2014 bekanntgegeben.


Umfang


• Probenahme und Analyse von Staub
• Probenahme und Analyse von Metallen
• Probenahme und Analyse von 02, C0, C02
• Probenahme und Analyse von S02
• Probenahme und Analyse von NO / N02
• Probenahme und Analyse von HCI
• Probenahme und Analyse von HF
• Probenahme und Analyse von Gesamt C
• Probenahme PCDD/F

Download Bekanntgabebescheid Brüssel


ANECO wurde in Belgien am 15.03.2010 erneut für die Region Wallonie durch Le Ministre de l‘Agriculture, de la Ruralite, de l'Environnement et du Tourisme für die Durchführung von Emissionsmessungen bis zum 15.03.2015 bekanntgegeben.


Umfang


• Probenahme PCDD/F
• Probenahme und Analyse von 02, C0, C02, S02, NOx
• Probenahme und Analyse von HCI und HF
• Probenahme und Analyse von Staub
• Probenahme und Analyse von Metallen

Download Bekanntgabebescheid Wallonie