Bekanntgaben
ANECO ist in Deutschland als Messstelle nach §§ 26, 28 BImSchG bis
zum 05.08.2014 bekanntgegeben.
Bekanntgabeumfang:
Gruppen
I |
Ermittlung der Emissionen und/oder
Immissionen |
§§ 26, 28 BImSchG und entsprechende
Messaufgaben nach Verordnungen und Allgemeinen Verwaltungsvorschriften
zur Durchführung des BImSchG (ausgenommen Überprüfung
von Verbrennungsbedingungen gemäß § 13 Abs.
1 der 17. BImSchV) |
II |
Überprüfung des ordnungsgemäßen
Einbaus und der Funktion sowie Kalibrierung kontinuierlich
arbeitender Emissionsmesseinrichtungen |
Nr. 5.3.3 TA Luft für Anlagen der
4. BImSchV: Verordnung über genehmigungsbedürftige
Anlagen, Anhang Spalte 2
§ 17a Abs. 2 der 1. BImSchV
§ 12 Abs. 7 der 2. BImSchV
§ 8 Abs. 4 der 30. BImSchV
§ 5 Abs. 4 der 31. BImSchV |
III |
Überprüfung des ordnungsgemäßen
Einbaus und der Funktion sowie Kalibrierung kontinuierlich
arbeitender Emissionsmesseinrichtungen |
Nr. 5.3.3 TA Luft für Anlagen der
4. BImSchV: Verordnung über genehmigungsbedürftige
Anlagen, Anhang Spalte 1
§ 10 der 17. BImSchV
§ 7 Abs. 3 der 27. BImSchV
§ 14 der 13. BImSchV |
IV |
Überprüfung des ordnungsgemäßen
Einbaus und der Funktion sowie Kalibrierung kontinuierlich
arbeitender Emissionsmesseinrichtungen
Überprüfung
von Verbrennungsbedingungen |
§ 13 Abs. 1 der 17. BImSchV
§ 10 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Nr. 3 der 17.
BImSchV |
Bereiche
| anorganische Gase |
A B
C
|
Ermittlung der Emissionen
Ermittlung der Immissionen
Überprüfung des ordnungsgemäßen
Einbaus und der Funktion sowie Kalibrierung kontinuierlich
arbeitender Messgeräge |
| Staub, Staubinhaltsstoffe und an
Staub adsorbierte chemische Verbindungen |
D
E
F
|
Ermittlung der Emissionen
Ermittlung der Immissionen
Überprüfung des ordnungsgemäßen Einbaus
und der Funktion sowie Kalibrierung kontinuierlich arbeitender
Messgeräge |
| organisch chemische Verbindungen |
I
L |
Ermittlung der Emissionen
Überprüfung des ordnungsgemäßen Einbaus
und der Funktion sowie Kalibrierung kontinuierlich arbeitender
Messgeräge |
| hochtoxische organisch-chemische
Verbindungen in extrem geringen Konzentrationen (Dioxine
und Furane) |
|
M1
M3
N1
N3
|
Ermittlung der Emissionen
- Probenahme
- Analyse durch Fremdinstitut
Ermittlung der Imissionen
- Probenahme
- Analyse durch Fremdinstitut
|
| Gerüche |
O
P
|
Ermittlung der Emissionen
Ermittlung der Immissionen |
Die Bekanntgabe wurde für folgende Bundesländer beantragt
und erteilt:
• Freie und Hansestadt Hamburg
• Hessen
• Nordrhein- Westfalen
• Niedersachsen
• Rheinland-Pfalz
• Sachsen-Anhalt
Die Bekanntgabe gilt für folgende Bundesländer, die kein gesondertes
Zweitbekanntgabe verfahren durchführen:
• Bayern
• Freie Hansestadt Bremen
• Mecklenburg Vorpommern
• Saarland
• Schleswig Holstein
• Baden-Württemberg
• Thüringen
Download Bekanntgabebescheid als PDF
ANECO wurde in Frankreich durch das französische Umweltministerium für
die Durchführung von Emissionsmessungen bis zum 05.08.2014 bekanntgegeben.
Umfang
• Probenahme und Analyse von Staub
• Probenahme und Analyse von Gesamt C
• Probenahme und Analyse von Quecksilber
• Probenahme und Analyse von HCl
• Probenahme und Analyse von HF
• Probenahme und Analyse von Schwermetallen außer Quecksilber
• Probenahme von PCDD/F
• Probenahme und Analyse von PAK's
• Probenahme und Analyse von SO2
• Probenahme und Analyse von NOx
• Probenahme und Analyse von CO
Download Bekanntgabebescheid Frankreich
ANECO wurde in Belgien am 15.04.2010 erneut für den Großraum Brüssel
durch die L'Administration de l'Environnement de la Region de Bruxelles-Capitale
für die Durchführung von Emissionsmessungen bis zum 05.08.2014
bekanntgegeben.
Umfang
• Probenahme und Analyse von Staub
• Probenahme und Analyse von Metallen
• Probenahme und Analyse von 02, C0, C02
• Probenahme und Analyse von S02
• Probenahme und Analyse von NO / N02
• Probenahme und Analyse von HCI
• Probenahme und Analyse von HF
• Probenahme und Analyse von Gesamt C
• Probenahme PCDD/F
Download Bekanntgabebescheid Brüssel
ANECO wurde in Belgien am 15.03.2010 erneut für die Region Wallonie durch
Le Ministre de l‘Agriculture, de la Ruralite, de l'Environnement et du
Tourisme für die Durchführung von Emissionsmessungen bis zum 15.03.2015 bekanntgegeben.
Umfang
• Probenahme PCDD/F
• Probenahme und Analyse von 02, C0, C02, S02, NOx
• Probenahme und Analyse von HCI und HF
• Probenahme und Analyse von Staub
• Probenahme und Analyse von Metallen
Download Bekanntgabebescheid Wallonie