Bei biologischen Arbeitsstoffen, Bioaerosolen und biologischen
luftgetragenen Kontaminanten handelt es sich um Stoffe
bzw. Stoffgruppen, die im Zusammenhang mit der Sicherheit
und Gesundheit von Arbeitnehmern zunehmend in das Bewußtsein
der Arbeitsmediziner, Unternehmer und natürlich der
Betroffenen drängen.
Mit der EU-Richtlinie "Schutz der Arbeitnehmer gegen
Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der
Arbeit" (EG-RL 93/88/EWG) wird dem Ziel, die Verbesserung
der Arbeitsumwelt zu fördern und ein höheres
Niveau an Sicherheit und Gesundheitsschutz für die
Arbeitnehmer zu gewährleisten, Rechnung getragen.
Teil der Umsetzungsarbeit ist die neue Biostoffverordnung,
die im April 1999 in Kraft getreten ist. Biostoffverordnung
und Gefahrstoffverordnung stehen nebeneinander und sind
von den Arbeitsgebern in dem sie betreffendem Maße
umzusetzen.
Mit verschiedenen "Technischen Regeln für Biologische
Arbeitsstoffe" (TRBA) oder Beschreibungen in der Arbeitsmappe
des Berufsgenossenschaftlichen Institutes für Arbeitssicherheit
gibt es Empfehlungen für die einheitliche Bestimmung
der Konzentration von Bakterien, Schimmelpilzen und Endotoxinen.
Dabei ist die Konzentration von Bakterien und Pilzen in
der Luft die in der Einheit des Luftvolumens befindliche
Anzahl von Bakterien und Pilzen, die unter definierten
Kulturbedingungen nachweisbar sind. Sie wird angegeben
als Anzahl koloniebildender Einheiten pro cbm (KBE/cbm).
Die Angabe der Endotoxinaktivität einer Staubprobe
erfolgt in Endotoxin-Einheiten pro Probenahmevolumen (EU/cbm).
Die Überprüfung einer Gefährdung der Arbeitnehmer
ist nicht nur für biologische Laboratorien interessant,
sodern auch für Müllverladestellen, Müllsortieranlagen,
Einrichtungen der Weiterverarbeitung von Wertstoffen des
Dualen Systems Kompostieranlagen oder auch lebensmittelverarbeitende
Betriebe.
ANECO führt Messungen gemäß den Technischen
Regeln für Biologische Arbeitsstoffe durch, bewertet
die Meßergebnisse und berät betroffene Unternehmen
in arbeitsschutz- und hygienerelevanten Maßnahmen
zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter.
Meßtechnische Untersuchungen im Hinblick auf die
genannten Stoffe lassen sich selbstverständlich auch
an Emissionsquellen (z. B. Biowäschern) durchführen.
In allen Fragen wenden Sie sich bitte gerne an Herrn
Gebhard von Kries.