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Arbeitsbereichsanalysen
und
Kontrollmessungen
gemäß TRGS
402 und TRGS 403
Expositions-/Gefahrstoffmessungen
an Arbeitsplätzen
In § 9 Abs. 4, § 10 Abs. 2 und § 11 Abs. 2 GefStoffV wird vom
Arbeitgeber gefordert, die Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte der bei ihm
auftretenden Gefahrstoffe zu ermitteln. Dies geschieht in der Regel durch Messungen,
deren Durchführung auf einer standardisierten Probenahmestrategie (TRGS
402/403, EN 689) basiert. Hierbei werden, sofern vorhanden, ausschließlich
validierte Probenahme- und Analysenverfahren angewendet. Alle Ergebnisse sind
vergleichbar und plausibel und werden von den Aufsichtsbehörden und den
betrieblichen Versicherungsträgern anerkannt.
Für Arbeitgeber, die Arbeitsbereichsanalysen und Kontrollmessungen gemäß den
TRGS 402 und 403 wünschen, steht ANECO ebenso zur Verfügung wie für
Arbeitgeber, die lediglich orientierende Informationen über die Konzentrationen
bestimmter Gefahrstoffe durch Umsetzung einfacher Expositions- oder Gefahrstoffmessungen
wünschen.
Häufig sind Expositionsmessungen ein wesentlicher Teil der Gefährdungsbeurteilung nach § 7 GefStoffV. Liegt Ihnen noch keine Gefährdungsbeurteilung
vor, beraten wir Sie selbstverständlich gerne über die weitere Vorgehensweise.
Dabei berücksichtigen wir alle Facetten des sich ständig ändernden
Gefahrstoffrechts und beziehen alle vorliegenden Untersuchungsergebnisse in
die Betrachtung und Bewertung mit ein.
Expositionsmessungen sind ebenfalls für die nach § 8 Abs. 2 GefStoffV
geforderte Wirksamkeitskontrolle technischer Schutzmaßnahmen geeignet,
die spätestens alle 3 Jahre zu erfolgen hat. |
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