Messung biologischer Arbeitsstoffe
in der Luft
an Arbeitsplätzen,
Abklatschproben
Das
ANECO Institut für Arbeitsschutz führt Gefährdungsbeurteilungen gemäß § 5
der Biostoffverordnung in Arbeitsbereichen durch, in denen ein Auftreten
biologischer Arbeitsstoffe nicht ausgeschlossen werden kann. Aus den
Untersuchungsdaten der Gefährdungsbeurteilung lassen sich
die Tätigkeiten der Mitarbeiter einer Schutzstufe nach BioStoffV zuordnen.
Die Festlegung der Schutzstufe erlaubt es, geeignete Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen
für die Mitarbeiter und die Umwelt umzusetzen.
Zur
Beurteilung der Gefährdung ermitteln wir gemäß TRBA
405 die Art (Spezies) sowie die Dauer der Exposition der Mitarbeiter gegenüber
biologischen Arbeitsstoffen. Die Probenahmen und Analysen werden gemäß den
anerkannten Verfahren der BGIA-Arbeitsmappe durchgeführt.
Neben
der allgemeinen Ermittlung der koloniebildenden Einheiten pro m³ Luft
bietet ANECO eine Artdifferenzierung an, um z. B. anhand von Leitkeimen eine
Aussage über eine Gefährdung treffen zu können. Zusätzlich
können Abklatschproben durchgeführt werden. Dieses Verfahren ist
beispielsweise geeignet, um die Gründlichkeit von Reinigungsdienstleistern
zu überprüfen.