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Betriebsanweisungen
ANECO erstellt in Zusammenarbeit mit Ihnen richtlinienkonforme Betriebsanweisungen, und zwar Gefahrstoff-Betriebsanweisungen, Maschinen-Betriebsanweisungen und Biostoff-Betriebsanweisungen. Gefahrstoff-Betriebsanweisungen gemäß TRGS 555 Nach § 14 Abs. 1 der Gefahrstoffverordnung soll die Betriebsanweisung der Gefährdungsbeurteilung Rechnung tragen und muß mindestens folgende Punkte enthalten:
Maschinen-Betriebsanweisungen Nach § 9 Abs. 1 der Betriebssicherheitsverordnung muß die Betriebsanweisung mindestens folgende Punkte enthalten:
Biostoff-Betriebsanweisungen Nach § 12 Abs. 1 der Biostoffverordnung soll die Betriebsanweisung der Gefährdungsbeurteilung Rechnung tragen und muß mindestens folgende Punkte enthalten:
Alle Betriebsanweisungen hat der Arbeitgeber in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zu verfassen und ihnen zugänglich zu machen. Die Mitarbeiter sind anhand der Betriebsanweisungen zu schulen und zu unterweisen. |



