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Flucht- und
Rettungspläne
Mitarbeiter von ANECO verfügen über die notwendige Fachkunde und Software, Ihnen praxisgerechte und regelkonforme Flucht- und Rettungspläne zu erstellen. Nach § 4 Abs. 4 Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn
Flucht- und Rettungspläne sollen für den Gefahrfall im Betrieb die Voraussetzungen schaffen für
Die Erstellung eines Flucht- und Rettungsplanes erfolgt auf Grundlage der BGV A 8, der DIN 4844-3 bzw. der DIN 14024-6. Darüber hinaus richten sich Inhalt und Umfang der Flucht- und Rettungspläne nach den Gegebenheiten der jeweiligen Arbeitsstätte. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend dieses Planes zu üben. |



