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Flucht- und Rettungspläne


Mitarbeiter von ANECO verfügen über die notwendige Fachkunde und Software, Ihnen praxisgerechte und regelkonforme Flucht- und Rettungspläne zu erstellen.

Nach § 4 Abs. 4 Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn
  • durch die Lage der Arbeitsstätte oder von Teilen der Arbeitsstätte ungünstige Flucht- und Rettungsmöglichkeiten vorliegen,
  • die Ausdehnung der Arbeitsstätte dies erfordert,
  • durch die Art der Nutzung der Arbeitsstätte eine erhöhte Gefährdung gegeben ist.

Flucht- und Rettungspläne sollen für den Gefahrfall im Betrieb die Voraussetzungen schaffen für
  • das Verhalten der Arbeitnehmer (z.B. bei Brand, Gasaustritt)
  • die Flucht der Arbeitnehmer ins Freie oder in einen gesicherten Bereich (Sammelpunkt)
  • die Rettung gefährdeter Arbeitnehmer durch betriebseigene oder -fremde Hilfskräfte aus der Arbeitsstätte
  • die schnelle Übersicht über vorhandene Hilfsmittel (z.B. Feuerlöscher, Löschdecken, Tragen).

Die Erstellung eines Flucht- und Rettungsplanes erfolgt auf Grundlage der BGV A 8, der DIN 4844-3 bzw. der DIN 14024-6. Darüber hinaus richten sich Inhalt und Umfang der Flucht- und Rettungspläne nach den Gegebenheiten der jeweiligen Arbeitsstätte. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend dieses Planes zu üben.