Flucht- und
Rettungspläne
Mitarbeiter von ANECO verfügen über die notwendige Fachkunde und
Software, Ihnen praxisgerechte und regelkonforme Flucht- und Rettungspläne
zu erstellen.
Nach § 4 Abs. 4 Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber einen
Flucht-
und Rettungsplan aufzustellen, wenn
- durch die Lage der Arbeitsstätte oder von Teilen der Arbeitsstätte
ungünstige Flucht- und Rettungsmöglichkeiten vorliegen,
- die Ausdehnung der Arbeitsstätte dies erfordert,
- durch die Art der Nutzung der Arbeitsstätte eine erhöhte Gefährdung
gegeben ist.
Flucht- und Rettungspläne sollen für den Gefahrfall im Betrieb die
Voraussetzungen schaffen für
- das Verhalten der Arbeitnehmer (z.B. bei Brand, Gasaustritt)
- die Flucht der Arbeitnehmer ins Freie oder in einen gesicherten Bereich (Sammelpunkt)
- die Rettung gefährdeter Arbeitnehmer durch betriebseigene oder -fremde
Hilfskräfte aus der Arbeitsstätte
- die schnelle Übersicht über vorhandene Hilfsmittel (z.B. Feuerlöscher,
Löschdecken, Tragen).
Die Erstellung eines Flucht- und Rettungsplanes erfolgt auf Grundlage der
BGV A 8, der DIN 4844-3 bzw. der DIN 14024-6. Darüber hinaus
richten sich Inhalt und Umfang der Flucht- und Rettungspläne nach den
Gegebenheiten der jeweiligen Arbeitsstätte. Der Plan ist an geeigneten
Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen
Zeitabständen ist entsprechend dieses Planes zu üben.