Gefährdungsbeurteilungen
Die Sicherheitsingenieure von ANECO erarbeiten Ihnen vollständige und
aussagekräftige Gefährdungsbeurteilungen.
Die dazu erstellten Dokumentationen zeigen Schwachpunkte hinsichtlich
des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf, schlagen Maßnahmen vor, die zu
einer Verbesserung der Arbeitssituation führen und bieten dem Arbeitgeber
Rechtssicherheit.
Seit vielen Jahren wird im Arbeitsschutzgesetz die Durchführung von
Gefährdungsbeurteilungen gefordert. In der Gestaltung, Untersuchungstiefe
und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung blieben die Verantwortlichen
zunächst zurückhaltend. So konnte bisweilen der Eindruck entstehen,
hier würde mehr einer Pflichtübung nachgegangen als daß das
Ziel zu verfolgt würde, tatsächlich verbesserungswürdige Arbeitsabläufe
zu entdecken, ungefährlichere Einsatzstoffe zu suchen oder schlicht
verbesserte Rahmenbedingungen während der Arbeit herzustellen.
Folgende Gesetze und Verordnungen fordern inzwischen konkret Gefährdungsbeurteilungen:
- § 5 Arbeitsschutzgesetz
- § 7 Gefahrstoffverordnung
- § 5 Biostoffverordnung
- § 3 Betriebssicherheitsverordnung
- § 3 Bildschirmarbeitsverordnung
In den verschiedenen Verordnungen ist wesentlich konkretisiert worden, welche
arbeitsschutzrelevanten Gesichtspunkte einer fachgerechten Betrachtung und
Bewertung zu unterziehen sind.
Die Darstellung der Untersuchungen erfolgt in einem zur Vorlage bei Aufsichtsbehörden
und Versicherungen geeigneten Dokument. Es zeigt Maßnahmen und Zuständigkeiten
auf und hat Felder für Erledigungsvermerke, so daß es neben der
Tauglichkeit als offizielles Dokument den ergänzenden Vorteil einer
klassischen Arbeitsgrundlage für den Anwender vor Ort hat.
Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne ein Muster einer Gefährdungsbeurteilung
zu.