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Arbeitsschutz


Zum Unternehmen


Die ANECO Institut für Arbeitsschutz GmbH & Co. unterstützt Arbeitgeber, Verwaltungen und öffentliche Einrichtungen in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und hilft bei der Umsetzung und praxisgerechten Anwendung nahezu aller arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen. Dazu gehören beispielsweise
  • das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • das Chemikaliengesetz (ChemG)
  • die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • die Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Arbeitsstättenrichtlinien
  • die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)

Im Sommer 1998 begann ANECO als außerbetriebliche Meßstelle zur Ermittlung von Gefahrstoff-Konzentrationen in der Luft an Arbeitsplätzen: Ob Narkosegase im Operationssaal, Lösemittel in der Druckerei oder Stäube im Zementwerk, wir ermitteln für Sie zum Schutz der Gesundheit Ihrer Mitarbeiter die Expositionssituation und zeigen ggf. Optimierungsmöglichkeiten auf.

Seit 1999 ermittelt ANECO auch die Konzentrationen biologischer Arbeitsstoffe in Unternehmen verschiedener Branchen: Unabhängig davon, ob Sie ein Krankenhaus führen, eine Abfallsortieranlage betreiben, Nutzviehhalter sind oder Sekundärbrennstoffe in Kraftwerken oder Drehrohröfen einsetzen möchten, wir bestimmen für Sie die Konzentrationen koloniebildender Einheiten in der Luft, bieten Ihnen Artdifferenzierungen oder führen Abklatschproben durch.


Akkreditierung

Die Akkreditierung auf Grundlage der DIN EN ISO/IEC 17025 in Verbindung mit § 9 Abs. 6 Gefahrstoffverordnung belegt Qualität, Kompetenz und Zuverlässigkeit der Untersuchungen durch ANECO. Das Qualitätsmanagementsystem, auf dessen Grundlagen ANECO seine Dienstleistungen anbietet und ausführt, dient der Sicherung korrekter Analysen, Ergebnisse und Bewertungen. Darüber hinaus gewährleistet die Akkreditierung, daß unsere Arbeit intern (z. B. von Ihrem Betriebsrat) sowie extern von Behörden und Unfallversicherungsträgern anerkannt wird. Auch dann, wenn Sie nur eine orientierende Untersuchung für den internen Gebrauch veranlassen möchten, finden wir bei gleichbleibend hohem Qualitätsniveau eine schnelle und günstige Lösung für Sie.


Dienstleistungen


Im Laufe der Jahre haben wir unser Leistungsspektrum stetig erweitert und bieten nunmehr folgende Dienstleistungen an:
  • Durchführung vollständiger und aussagekräftiger Gefährdungsbeurteilungen gemäß
    • § 5 Arbeitsschutzgesetz
    • § 7 Gefahrstoffverordnung
    • § 5 Biostoffverordnung
    • § 3 Betriebssicherheitsverordnung
    • § 3 Bildschirmarbeitsverordnung
  • Arbeitsbereichsanalysen und Kontrollmessungen gemäß TRGS 402 und TRGS 403
  • Expositions-/Gefahrstoffmessungen an Arbeitsplätzen
  • Innenraumuntersuchungen: Gefahrstoffe, Licht, Lärm, Zugluft, Schimmelpilze, Ergonomie …
  • Messung biologischer Arbeitsstoffe in der Luft an Arbeitsplätzen, Abklatschproben
  • Erstellen von regelkonformen Betriebsanweisungen und Gefahrstoffverzeichnissen
  • externe Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß §§ 5 - 7 ASiG und BGV A2
  • Durchführung von Sicherheitsschulungen Ihrer Mitarbeiter
  • Erstellen und Pflege eines Arbeitsschutz- und Umweltschutzmanagementsystems, das auf Ihr Unternehmen - oder Teile davon - zugeschnitten ist
  • Erstellen von Sicherheitsdatenblättern gemäß REACH-Verordnung bzw. TRGS 220
  • Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen gemäß BGV A 8, DIN 4844-3 bzw. DIN 14024-6