|
|

Sicherheitstechnische Betreuung
nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit betreuen die Sicherheitsingenieure
von ANECO Ihr Unternehmen auf Grundlage des Gesetzes über Betriebsärzte,
Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
(Arbeitssicherheitsgesetz) sowie der BGV A2 Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte
und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" in allen Belangen des
betrieblichen Arbeitsschutzes.
In den Tätigkeitsbereich der Sicherheitsfachkraft fallen zum Beispiel
folgende Aufgaben:
- Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen nach ArbSchG, GefStoffV, BiostoffV,
BetrSichV
- Schulung und Weiterbildung Ihrer Sicherheitsbeauftragten und Arbeitnehmer
- Erstellen von Betriebsanweisungen
- Erstellen von Gefahrstoffkatastern
- Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen
- Lärm-, Beleuchtungs- und Zugluftmessungen
- die Beratung hinsichtlich der Planung, Ausführung und Unterhaltung von
Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen,
- die Beratung bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung
- von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
- die Beratung bei der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
- die Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs,
- der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie,
- die Beratung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- die sicherheitstechnische Überprüfung von Betriebsanlagen, technischer
Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren, insbesondere vor der Inbetriebnahme
- die Beobachtung der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
- die Begehung der Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen, verbunden mit der Mitteilungspflicht beim Feststellen von Mängeln
- Vorschläge für die Beseitigung dieser Mängel zu unterbreiten
und auf deren Durchführung hinzuwirken
- die Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse
zu erfassen und auszuwerten und Ihnen Maßnahmen zur Verhütung
von Arbeitsunfällen vorzuschlagen
Grundlage für die Umsetzung all der oben genannten Aufgaben, zum Teil
beschrieben in § 6 Arbeitssicherheitsgesetz, ist die Bestellung
eines Sicherheitsingenieurs der ANECO Institut für Arbeitsschutz GmbH & Co.
als Fachkraft für Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen.
Die Tätigkeiten der Fachkraft für Arbeitssicherheit umfassen darüber
hinaus die in der BGV A 2 und dem Arbeitssicherheitsgesetz beschriebenen
Aufgaben wie z. B. die Teilnahme an Arbeitsschutzausschußsitzungen
und die Dokumentation der Arbeit in regelmäßigen Berichten.
|
|