Sicherheitsdatenblätter
Mitarbeiter von ANECO haben die einschlägigen Schulungen besucht, verfügen über
die notwendige Fachkunde und erstellen in enger Zusammenarbeit mit Ihnen
regelkonforme und juristisch belastbare Sicherheitsdatenblätter für
Ihre Produkte.
Nach § 6 Gefahrstoffverordnung muß jeder Hersteller, Einführer
oder Inverkehrbringer gefährlicher Stoffe oder Zubereitungen ein
- fachlich richtiges,
- vollständig ausgefülltes und
- regelmäßig aktualisiertes
Sicherheitsdatenblatt parat haben und seinen Kunden zur Verfügung stellen.
Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) ist eine ganz entscheidende Arbeitsgrundlage
für die richtlinienkonforme Betrachtung und Bewertung eines Arbeitsbereiches
im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Auch nach der neuen REACH-Verordnung
kommt dem Sicherheitsdatenblatt eine zentrale Rolle zu.
Die Anforderungen an ein Sicherheitsdatenblatt sind auf europäischer
Ebene in der REACH-Verordnung sowie auf nationaler Ebene in den TRGS 220 "Sicherheitsdatenblatt" geregelt.
Um den hohen Anforderungen an ein Sicherheitsdatenblatt gerecht zu werden,
dürfen es nur fachkundige Personen erstellen.