Emissionsmessungen
ANECO
ist gemäß §§ 26, 28 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(BImSchG) bekanntgegebene Meßstelle.
Für genehmigungsbedürftige Anlagen sowie zum Teil für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen
schreibt der Gesetzgeber die Untersuchung der Luftverunreinigung durch
eine bekanntgegebene Meßstelle vor.
Zu
den typischen Meßkomponenten gehören
- Staub,
- Staubinhaltsstoffe
einschließlich ihres filtergängigen Anteils,
- Stickstoffoxide,
- Schwefeloxide,
- Kohlenmonoxid,
- gasförmige
anorganische Chlor- und Fluorverbindungen,
- Quecksilber,
- organische Einzelkomponenten und Stoffgruppen,
- polyhalogenierte Dibenzodioxine und -furane,
- polychlorierte Biphenyle,
- polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe
- sowie
Sauerstoff und Kohlendioxid als Bezugsgrößen.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus führen wir
Wirkungsgraduntersuchungen an Filteranlagen durch und nehmen Emissionsmessungen
während des Probebetriebes vor.
Von zunehmender Bedeutung sind unsere Emissionsmessungen als
Entscheidungshilfe zur Optimierung von Betriebsabläufen z.B. zur Einsparung
von Primärenergie.