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Emissionsmessungen


ANECO ist gemäß §§ 26, 28 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bekanntgegebene Meßstelle.

Für genehmigungsbedürftige Anlagen sowie zum Teil für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen schreibt der Gesetzgeber die Untersuchung der Luftverunreinigung durch eine bekanntgegebene Meßstelle vor.

Zu den typischen Meßkomponenten gehören
  • Staub,
  • Staubinhaltsstoffe einschließlich ihres filtergängigen Anteils,
  • Stickstoffoxide,
  • Schwefeloxide,
  • Kohlenmonoxid,
  • gasförmige anorganische Chlor- und Fluorverbindungen,
  • Quecksilber,
  • organische Einzelkomponenten und Stoffgruppen,
  • polyhalogenierte Dibenzodioxine und -furane,
  • polychlorierte Biphenyle,
  • polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe
  • sowie Sauerstoff und Kohlendioxid als Bezugsgrößen.

Über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus führen wir Wirkungsgraduntersuchungen an Filteranlagen durch und nehmen Emissionsmessungen während des Probebetriebes vor.

Von zunehmender Bedeutung sind unsere Emissionsmessungen als Entscheidungshilfe zur Optimierung von Betriebsabläufen z.B. zur Einsparung von Primärenergie.